RAMpocalypse-Klage: Samsung, SK Hynix und Micron werden der KI-gestützten Preisabsprache beschuldigt
Samsung, SK Hynix und Micron sehen sich einer großen Sammelklage gegenüber, in der ihnen Preisabsprachen und die Nutzung des KI-Booms zur künstlichen Aufblähung der RAM-Kosten vorgeworfen werden.

Vorwürfe der Marktmanipulation
Die Kläger behaupten, dass die drei größten Speicherhersteller, die rund 90 % des globalen DRAM-Marktes kontrollieren, unter dem Vorwand eines Infrastrukturmangels im KI-Bereich die Marktverfügbarkeit manipuliert haben. Die Klage legt nahe, dass die Speicherhersteller strategisch rund 80 % ihrer Produktionskapazität auf High-Bandwidth Memory (HBM) umgestellt haben, um ihre Gewinne zu maximieren und den Verbrauchermarkt absichtlich zu verknappen, um die Einzelhandelspreise in die Höhe zu treiben.
Vorgeschichte von Kartellvorwürfen
Dies ist nicht das erste Mal, dass diese Unternehmen mit solchen Vorwürfen konfrontiert werden. Im Jahr 2005, nach dem Platzen der Dotcom-Blase, bekannten sich sowohl Samsung als auch SK Hynix in einem großen Fall von Preisabsprache schuldig, was zu Geldstrafen von über 700 Millionen US-Dollar führte. Die neue Klage nutzt diesen historischen Kontext und argumentiert, dass diese Unternehmen ein gut dokumentiertes Muster wettbewerbswidrigen Verhaltens aufweisen.
Die Verteidigung der Branche
Samsung, SK Hynix und Micron betonen, dass ihre Produktionsumstellung eine übliche unternehmerische Reaktion auf die beispiellose Nachfrage von Cloud-Hyperscalern wie Amazon, Google und Microsoft sei. Angesichts bereits laufender umfangreicher Werkserweiterungen in Südkorea und den USA argumentieren die Speicherhersteller, dass der „Mangel“ die veränderten Rahmenbedingungen widerspiegelt, in denen die margenstarke Nachfrage von Unternehmen Vorrang vor traditionellen Lieferketten im Einzelhandel hat.
Werden die Kläger obsiegen?
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass der Fall vor großen Herausforderungen steht. Der Nachweis direkter Absprachen erfordert mehr als nur Indizien – es bedarf eines eindeutigen Beweises, wie beispielsweise interner Kommunikation, die auf koordinierte Bemühungen zur Angebotsverknappung hindeutet. Der Zeitpunkt der Klage ist jedoch bedeutsam, da die öffentliche und regulatorische Unzufriedenheit über die steigenden Technologiekosten weiter zunimmt. Wenn die Anwaltskanzlei Bathaee Dunne LLP, die die Kläger vertritt, erfolgreich Beweise für eine vorsätzliche Marktbenachteiligung aufdecken kann, könnte dies einer der folgenreichsten Kartellprozesse in der Technologiebranche dieses Jahrzehnts werden.